15.01.2025 | Themenschwerpunkt
Anliegen eines assistierten Suizids bei älteren Menschen mit depressiven Störungen
Ausdruck psychischer Störung oder freiverantworteter Gestaltung des Lebensendes?
Erschienen in: Zeitschrift für Gerontologie und Geriatrie | Ausgabe 1/2025
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Depressive Störungen älterer Menschen gehen nicht selten einher mit Gedanken an den eigenen Tod und auch dem konkreten Wunsch zu sterben. Daher ist zu bedenken, dass depressive ältere Menschen den Wunsch nach einem assistierten Suizid durchaus häufiger vorbringen werden, wenn dafür gesetzliche Regelungen getroffen werden sollten. Folgende Aspekte sind bei der Prüfung der freiverantwortlichen Entscheidung der Betroffenen zu berücksichtigen: Depressive Störungen können reversibel sein. Schwere depressive Störungen können mit einer Beeinträchtigung der Urteils- und Entscheidungsfähigkeit, die eine Freiverantwortlichkeit der Willensbildung ausschließt, einhergehen. Gerade im höheren Lebensalter finden sich häufig somatische Komorbiditäten und ein erhöhtes Einsamkeitsrisiko, die Suizidalität zusätzlich begünstigen können. Ohne umfassende Begutachtungen wird die Klärung der tatsächlichen Freiverantwortlichkeit des Willens nicht möglich und die Dauerhaftigkeit des Willens zu ermessen schwierig sein. Außerdem wäre denkbar, dass die Gutachter zu einem anderen Urteil kommen als die behandelnden Ärzte, die die Betroffenen über viele Jahre während verschiedener Krankheits- sowie Lebensphasen begleitet sowie häufig Änderungen der Willensbildungen beobachtet haben. Zusammenfassend ist noch nicht klar erkennbar, in welcher Form die Begutachtung einer freien Willensbildung im Zusammenhang mit möglichen gesetzlichen Regelungen zum assistierten Suizid organisiert werden könnte, denn für eine adäquate Beurteilung wären lange Beobachtungszeiträume erforderlich.
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