06.12.2018 | Originalien
Zur Gefährlichkeit alkoholbeeinflussten Radfahrens − Grenzwertdiskussion in Deutschland aus medizinischer Sicht
Erschienen in: Notfall + Rettungsmedizin | Ausgabe 8/2019
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Hintergrund
„Cyclists are confident that they can drink and cycle if they are careful, but think drinking and cycling increase the risk of accidents in general,“ so der SARTRE-4-Report der EU [1]. Alkoholbeeinflusstes Fahrradfahren ist länderübergreifend so folgenreich, dass es zum Thema der EU geworden ist. Es scheint akzeptiert zu werden, nach ausgiebigem Alkoholkonsum das Fahrrad für den Heimweg oder für das Aufsuchen der nächsten Lokalität zu nutzen, weil es subjektiv sicher und legal erscheint. Das Fahrrad gilt als das Fortbewegungsmittel des „betrunkenen Bürgers“, obwohl es sich um ein vollwertiges Verkehrsmittel mit all seinen Rechten, aber auch Pflichten handelt und Gefahren damit verbunden sind.
Methode
Ein Jahr lang wurden 2773 Radverkehrsunfälle in 23 Krankenhäusern des TraumaNetzwerkNordWest erhoben, 246 alkoholbedingte Radverkehrsunfälle herausgefiltert und besonders analysiert. Mittels einer ergänzenden Mikroanalyse von 61 polizeilich registrieren Radfahrverkehrsunfällen mit Verletzten unter Alkoholeinfluss wurden die Ergebnisse verglichen und präzisiert.
Ergebnisse
Ab dem Wert von 1,1 ‰ Blutalkoholkonzentration (BAK) stieg die Unfallwahrscheinlichkeit alkoholbedingter Radverkehrsunfälle um das Fünffache. Die Korrelation zwischen der Höhe der BAK, der Unfallwahrscheinlichkeit sowie der Schwere der Verletzungsfolgen war statistisch hochsignifikant.
Schlussfolgerung
Neben der Sensibilisierung über die Gefährlichkeit alkoholbeeinflusster Radfahrten ist die Neudefinition gesetzlicher Grenzwerte bedeutsam.
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