01.08.2009 | Beiträge zum Themenschwerpunkt
„Rente mit 67“
Voraussetzungen für die Weiterarbeitsfähigkeit älterer Arbeitnehmerinnen
Erschienen in: Zeitschrift für Gerontologie und Geriatrie | Ausgabe 4/2009
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Die Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre durch die Bundesregierung im Frühjahr 2007 stellt Arbeitnehmende und Betriebe vor neue Herausforderungen. Gerade für ältere Arbeitnehmerinnen gestaltet sich aufgrund kumulierender Risiken die Weiterarbeitsfähigkeit bis zur individuellen neuen Regelaltersgrenze u. U. problematisch. Sie sind zum einen alterstypischen Beschäftigungsrisiken ausgesetzt, wie beispielsweise altersselektiven Rekrutierungsansätzen und einer überwiegend altersdiskriminierenden Personalpolitik in Betrieben. Zum anderen gibt es geschlechterspezifische Risiken, mit denen die Arbeitnehmerinnen über den Verlauf ihrer Erwerbsbiographie immer wieder konfrontiert werden und die häufig die Beschäftigungssituation im späteren Erwerbsverlauf stark beeinflussen. So sind ihre Erwerbsbiographien häufig von Unterbrechungen aufgrund von Vereinbarkeitsproblematiken, aber auch durch branchen- und arbeitsorganisationsabhängige geringere Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten sowie geringere Einkommen bei gleicher Qualifikation und Tätigkeit geprägt. Darüber hinaus sind Frauen signifikant häufiger in Teilzeitbeschäftigung und zeitlich begrenzten Arbeitsverhältnissen tätig. Gelingt es nicht, auch für benachteiligte Frauen die Weiterarbeit zu ermöglichen, droht nicht nur individuell ein unzureichendes Alterseinkommen, sondern der Volkswirtschaft auch ein kostspieliger Verlust an Humankapital und Sozialversicherungsbeiträgen.
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