22.06.2021 | short communication
Der neue § 2a im Notfallsanitätergesetz – endlich!
Erschienen in: Notfall + Rettungsmedizin | Ausgabe 5/2021
Einloggen, um Zugang zu erhaltenAuszug
Seit das Thema „Rechtliche Unsicherheit bei heilkundlichen Maßnahmen durch Rettungsfachpersonal“ in der Diskussion etwa 2016 nach längerer Stille wieder aufgekommen war, vergingen fast fünf Jahre, bis der neue § 2a Notfallsanitätergesetz (NotSanG) in Kraft getreten ist. Bis zuletzt wurden immer neue Varianten vorgeschlagen. Die seit Jahrzehnten geführte Diskussion drehte sich dabei im Wesentlichen um die Frage, inwieweit das Heilpraktikergesetz auch bei heilkundlichen Maßnahmen durch rettungsdienstliches Fachpersonal gilt, d. h. auch bei fachgerechter, indizierter Durchführung notfallmedizinischer Maßnahmen. Diskutierte Szenarien, aber auch örtliche Konflikte reichten aus, um Fachpersonal zu verunsichern, welche Maßnahmen konkret als heilkundlich gelten und wann Bestrafung möglich schien. Für alle Beteiligten war klar, dass diese Unsicherheiten beseitigt werden mussten, unabhängig davon, wie man die Wechselwirkungen zwischen Notfallsanitäter- und Heilpraktikergesetz einstufte. Die jetzige Vorschrift im § 2a NotSanG verfolgt genau diesen Zweck, sie entfaltet aber auch Wirkungen darüber hinaus. …Anzeige