Die derzeitigen gesetzlichen Vorgaben sehen Luftrettungsmittel als subsidiär tätige Rettungsmittel vor. Rettungshubschrauber (RTH) sind schnelle Notarztzubringer, deren Bedeutung als schnelles, überregionales Transportmittel in die für das jeweilige Krankheits-/Verletzungsbild am besten geeignete Klinik zugenommen hat. Zunehmend etablieren sich sogenannte „dual-use“-Systeme, die flexibel einsetzbar sowohl Primärrettung als auch anspruchsvolle Sekundärverlegungen durchführen. Insbesondere in ländlichen Gebieten hat die Luftrettung bereits heute vielfach eine Ersatzfunktion übernommen. Die Etablierung von überregionalen Netzwerkstrukturen zur leitliniengerechten Versorgung von Polytrauma, Myokardinfarkt, Schlaganfall, etc. ist nur unter Einbeziehung der Luftrettung sinnvoll möglich. Die Verlängerung von Einsatzzeiten an einzelnen Standorten muss dabei in diese Überlegungen mit einfließen, wobei den Aspekten der Flugsicherheit ein hohes Maß an Bedeutung zukommen muss.