Die Diagnose und adäquate Therapie von Herzrhythmusstörrungen in der Notfallmedizin sind von grundlegender Bedeutung. Herzrhythmusstörungen und insbesondere ventrikuläre Tachykardien gelten als wichtigste Ursache für den plötzlichen Herztod. Herzrhythmusstörungen sind präklinisch nur dann zwingend behandlungsbedürftig, wenn sie zur klinischen Instabilität führen oder ein hohes Potenzial der Progredienz in eine lebensbedrohliche Rhythmusstörung haben. So sind bradykarde Rhythmusstörungen selten interventionsbedürftig. Während supraventrikuläre Tachykardien von Herzgesunden zumeist gut toleriert werden, können sie beim kardial Vorerkrankten häufig eine kritische Instabilität verursachen, welche bereits eine präklinische Therapie erfordert. Ventrikuläre Tachykardien benötigen zwingend das notärztliche Eingreifen. Sie entstehen meist auf dem Boden gravierender kardialer Vorerkrankungen und sind häufig mit kritischen Perfusionszuständen assoziiert. Damit steigt das Risiko für den Übergang in Kammerflimmern weiter. Die Indikation für einen medikamentösen Therapieversuch oder eine frühzeitige elektrische Therapie sollte bei allen Rhythmusstörungen immer in Abhängigkeit von der Kreislaufstabilität und dem klinischen Gesamtzustand des Patienten gestellt werden.