01.10.2011 | Leitthema
Patientenverfügungen im Rettungsdienst (Teil 1)
Geklärte und offene Fragen nach Verabschiedung des Patientenverfügungsgesetzes
Erschienen in: Notfall + Rettungsmedizin | Ausgabe 6/2011
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Patientenverfügungen sind medizinethisch und -rechtlich als Ausdruck der Patientenautonomie zu respektieren und somit bindend für ärztliches Handeln. Das am 01.09.2009 in Kraft getretene „Patientenverfügungsgesetz“ hat diesbezüglich in vielen Punkten Klarheit geschaffen. Diese Feststellung gilt grundsätzlich ohne Abstriche auch für den Rettungsdienst und auch für dessen nichtärztliches Personal. Auf der praktischen Ebene der Umsetzung hat das Gesetz jedoch eine Reihe von Fragen offen gelassen und wird gravierende Mängel nicht beheben, welche insbesondere Verbreitung, rasche Verfügbarkeit, Aussagekraft, Anwendbarkeit auf die (Notfall)Situation und Validität (Verlässlichkeit) von Patientenverfügungen sowie die Rolle nichtärztlicher Adressaten betreffen. Notärzte und nichtärztliche Mitarbeiter der Rettungsdienste dürfen und müssen zwar Patientenverfügungen befolgen, welche die im gegebenen Notfall zu entscheidenden Fragen unmittelbar, klar und eindeutig zu beantworten erlauben. Dieser Fall wird aber auch künftig solange nur selten in der Praxis vorkommen, wie nicht neue regionale Rahmenbedingungen im Sinne eines Advance Care Planning geschaffen werden, welche die regelmäßige Entstehung und Umsetzung valider Patientenverfügungen einschließlich ärztlich mitverantworteter Notfallbögen ermöglichen.
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