01.01.2022 | Krankenhaus | Pflege Management
Übergangspflege - neue Leistung der Krankenhäuser
Erschienen in: Pflegezeitschrift | Ausgabe 1-2/2022
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Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) wurde der Anspruch der Versicherten auf eine sogenannte Übergangspflege im Krankenhaus im SGB V festgelegt. Dieser gesetzliche Anspruch regelt eine längstens bis zu zehntägige Übergangspflege, wenn im Anschluss an eine Krankenhausversorgung eine Pflege im eigenen Haushalt oder etwa in einer Kurzzeitpflege nicht sichergestellt werden kann. Auch wenn Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Pflegeleistungen nach dem SGB XI nicht erbracht werden können, soll die Übergangspflege greifen. Für viele Krankenhäuser ist dies aufgrund des ohnehin schon knappen Personalbestandes eine große Herausforderung.
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