Zusammenfassung
Die gerichtliche Beweiswürdigung fokussiert die Beurteilung einer konkreten Aussage als wahr oder unwahr (Glaubhaftigkeit oder auch spezielle Glaubwürdigkeit). Dabei geht es nicht um die Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Zeugen oder Beschuldigten im Sinne einer dauerhaften personalen Eigenschaft (die auch als allgemeine Glaubwürdigkeit bezeichnet wird), da man sicher nie auf jemanden treffen wird, der immer die Wahrheit sagt, und ebenso selten jemanden findet, der ständig lügt. Der Glaubwürdigkeit als Teil der persönlichen Zuverlässigkeit der aussagenden Person kommt daher nur die Bedeutung einer Hilfstatsache für die Glaubhaftigkeit der Aussage zu (Eisenberg 2017, S. 619 Rn. 1426). Bei der psychologischen Glaubhaftigkeitsanalyse geht es vielmehr um die Beurteilung der Erlebnisgestütztheit einer Aussage in der Wirklichkeit.