Zusammenfassung
Das Gesundheitsrecht ist eine vergleichsweise junge juristische Teildisziplin, die als querschnittsartig verlaufendes Rechtsgebiet unterschiedliche Rechtsbereiche und -materien vereint und deren Umfang und Abgrenzung noch wenig konturiert ist. Dabei regelt es im Wesentlichen die Aufgaben, Rechte und Pflichten der im Gesundheitswesen tätigen Akteure bzw. Institutionen, um so einen Rahmen für eine bedarfsgerechte, qualitätsorientierte und wirtschaftliche Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Im vorliegenden Beitrag werden die drei Protagonisten des Gesundheitswesens und ihre untereinander bestehenden Rechtsbeziehungen in den Fokus genommen; hierzu gehören die Kranken- und Pflegekassen als maßgebliche Kosten- und Leistungsträger des Gesundheitswesens, die Leistungserbringer sowie die Leistungsbezieher in ihrer Doppelrolle als Versicherte und Patienten. Dargestellt werden dabei die wichtigsten Leistungsansprüche der versicherten Patienten, die Zulassung und Honorierung der bedeutendsten Leistungserbringer sowie die vertraglichen Grundlagen des Behandlungsverhältnisses nebst den Maßgaben zur Patientenautonomie.