01.06.2017 | Pflegemanagement
Gegen Pflichten verstoßen
Die Abmahnung — Gelbe Karte am Arbeitsplatz
Erschienen in: Pflegezeitschrift | Ausgabe 6/2017
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Eine Abmahnung muss das Fehlverhalten des Arbeitnehmers sowie das korrekte Verhalten genau benennen und für den Wiederholungsfall mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen drohen. Besonders schwere Verstöße, bei denen der Arbeitnehmer damit rechnen musste, dass er seinen Arbeitsplatz aufs Spiel setzt, bedürfen keiner Abmahnung. Das abgemahnte Verhalten und das Verhalten, auf das der Arbeitgeber später seine Kündigung stützt, müssen wertungsmäßig auf einer Ebene liegen, zum Beispiel Pflichtverletzungen hinsichtlich der Arbeitszeit.
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