01.12.2020 | Chronische Wunden | Pflege Praxis
Verbandmitteldefinition vom G-BA geregelt
Erschienen in: Pflegezeitschrift | Ausgabe 12/2020
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Der im SGB V garantierte Anspruch von Patienten auf die Versorgung mit Verbandmitteln ist ein hohes Gut und Teil der notwendigen medizinischen Versorgung der Bevölkerung nach dem aktuellen Stand der medizinischen Praxis. Der Gesetzgeber hat nun diesen Bereich der Versorgung neu geregelt. Der G-BA hat mit Beschluss vom 20. August 2020 erstattungsfähige Verbandmittel von so genannten sonstigen Produkten zur Wundbehandlung abgegrenzt. Danach sollen bestimmte antimikrobielle Wundauflagen weitgehend nur noch als Verbandmittel erstattungsfähig sein, wenn sie in der Wundauflage wirken - aber nicht an der Wundkontaktschicht oder in der Wunde. Die Neudefinition des Begriffs Verbandmittel hat unmittelbare Auswirkungen auf die Erstattungsfähigkeit durch die gesetzlichen Krankenkassen. Wie soll künftig einer guten Patientenversorgung mit effektiver Wundheilung und verbesserten Lebensqualität der betroffenen Patienten sichergestellt werden?
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