01.03.2016 | PflegeAlltag
Kein Verbot im Wettbewerb
Abwerben von Kunden — grundsätzlich zulässig!
Erschienen in: Heilberufe | Ausgabe 3/2016
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Scheidet ein Arbeitnehmer aus einem ambulanten Pflegedienst aus, kann sich die Frage stellen, ob er selbst ein Konkurrenzunternehmen gründet oder bei einem Mitbewerber einsteigt. Schnell ist man dann versucht, die Pflegekunden des bisherigen Arbeitgebers zu kontaktieren, um diese zum neuen Pflegedienst zu locken. Doch ist das legal?
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