01.04.2024 | Wundmanagement | Pflege Management
Nutzennachweis gefordert: Antimikrobielle Wundauflagen
Erschienen in: Pflegezeitschrift | Ausgabe 5/2024
Einloggen, um Zugang zu erhaltenZusammenfassung
Rund 900.000 Menschen leiden in Deutschland an chronischen Wunden, die oftmals einen komplexen Versorgungsbedarf haben. Eine Vielzahl von Wunden gilt als infiziert und benötigt Wundauflagen mit antibiotischer Wirkung. Aufgrund von Änderungen im Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) ist zukünftig ein evidenzbasierter Nutzennachweis für sogenannte „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“, zu denen Wundauflagen mit antimikrobiellen Wirkstoffen, wie Polyhexanid oder Silber gehören, erforderlich. Nur wenn der Nutzen nachgewiesen ist, werden sie von der gesetzlichen Krankenversicherung weiterhin erstattet. Was bedeutet das für die Wundversorgung?
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