01.07.2017 | Kolumne
Vom stillen Tod
Erschienen in: Heilberufe | Ausgabe 7-8/2017
Einloggen, um Zugang zu erhaltenAuszug
_ Man muss anerkennen, dass die Bundesregierung und konkret das Bundesgesundheitsministerium unter Hermann Gröhe viele Dinge angepackt und auch umgesetzt hat. Neben den „Großprojekten“ der Pflegestärkungsgesetze gibt es eine Gesetzesänderung, die aus meiner Sicht als wichtig und herausragend hervorgehoben werden muss. Mit der Änderung des § 31a SGB V wurde der bundeseinheitliche Medikationsplan eingeführt, auf den jeder Patient, der mindestens drei verordnete Arzneimittel einnimmt, Anspruch hat. Zum 1. Oktober 2016 in Papierform, seit 1. Mai 2017 aufgespielt auf den Chip der Krankenversicherungskarte — das allerdings funktioniert bisher nicht. Dennoch: Ein erster Schritt ist getan. …Anzeige