Zusammenfassung
Mit Inkrafttreten des Pflegeberufegesetzes zum 1. Januar 2020 werden den Akteuren in der theoretischen und praktischen Pflegeausbildung vielfältige Chancen zur kreativen, bildungs- und kompetenzorientierten Gestaltung der Pflegeausbildung eröffnet (Abschn.
7.1). Die Umsetzung berufspädagogischer Erkenntnisse in einem komplexen und zentralen schulischen Curriculumprozess zeigt sich im Entstehungsprozess und ebenso im Planungsinstrument eines schulinternen Curriculums der generalistischen Pflegeausbildung. Die in den Rahmenplänen der Fachkommission nach § 53 PflBG formulierten Prinzipien für ein schulinternes Curriculum (Abschn.
7.2) müssen im Lehrerteam diskutiert und umgesetzt werden. Nur so kann die Strukturierung und kohärente Anordnung bedeutsamer, bildungshaltiger Lerninhalte unter Berücksichtigung der regionalen Bedingungen gelingen (Abschn.
7.3). Maßnahmen im schulischen Curriculumprozess erfordern vielfältige Entscheidungen und Managementtätigkeiten (Abschn.
7.4). Aus Erfahrungen von Bildungsgangkonferenzen werden konkrete Überlegungen und mögliche Vereinbarungen im schulischen Curriculumprozess für die neue Pflegeausbildung vorgestellt (Abschn.
7.5). Ein geklärtes Bildungs- und Pflegeverständnis sowie der Curriculumprozess als schrittweiser partizipativer Prozess sind für erfolgreiche curriculare Arbeit unerlässlich. Zur Transparenz und Übersichtlichkeit curricularer Entscheidungen dient ein strukturiertes Planungsinstrument (Abschn.
7.6). Die Vernetzung der theoretischen und praktischen Pflegeausbildung erfordert das Zusammenwirken von Lehrenden und Praxisanleitenden u. a. bei der Erarbeitung von Arbeits- und Lernaufgaben (Abschn.
7.7). Komplexe Interpretationsleistungen innerhalb des Lehrerteams und in Zusammenarbeit mit Praxisanleitenden können nur durch kollegiale, wertschätzende Kommunikation und Veränderungen auf personeller, struktureller und institutioneller Ebene im Sinne einer pädagogischen Schulentwicklung (Abschn.
7.8) zum Erfolg führen.