01.11.2019 | Pflege Pädagogik
Schachspiel des Gesundheitswesens
Erschienen in: Pflegezeitschrift | Ausgabe 11/2019
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Für Pflegeausbildungen, die ab dem 1. Januar 2020 starten, gilt das neue Pflegeberufegesetz. In dessen Ausbildungs- und Prüfungsordnung sind für den Themenbereich "Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründen" insgesamt 160 Stunden vorgeschrieben (PflAPrV, Anlage 6, S. 1613). Das sind recht viele Unterrichtsstunden für einen Bereich, der bei Auszubildenden nicht unbedingt Begeisterung hervorruft. Dieser Artikel zeigt, wie sich das Unterrichtsthema Gesundheitspolitik spannend und abwechslungsreich gestalten lässt.
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