01.11.2019 | Pflege Pädagogik
Die Rahmenpläne der zukünftigen Pflegeausbildungen
Erschienen in: Pflegezeitschrift | Ausgabe 11/2019
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Die Rahmenpläne der zukünftigen Pflegeausbildungen basieren vorwiegend auf Formulierungen der §§ 4 und 5 des Pflegeberufsgesetzes und den fünf Kompetenzbereichen in den Anlagen 1 bis 5 der dazugehörigen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. Sie unterteilen sich in jeweils drei Rahmenlehrpläne bzw. Rahmenausbildungspläne und orientieren sich an pflegewissenschaftlichen Grundprinzipien, darin dem Pflegebedürftigkeitsbegriff nach § 14 SGB XI und dem Codex des International Council of Nurses. Neben dem Wissenschaftsprinzip folgen die Rahmenpläne dem Situations- und Persönlichkeitsprinzip. Die Rahmenlehrpläne unterteilen sich in elf curriculare Einheiten. Die Rahmenausbildungs- pläne strukturieren sich entlang der Anlage 7 PflAPrV und sind für die praktische Pflegeausbildung von hoher Bedeutung zur Sicherung der praktischen Ausbildungsqualität.
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