Das Kapitel analysiert die rechtliche Situation bei Fixierungen in Altenheimen in Österreich, Deutschland und in der Schweiz unter anderem anhand von einzelnen richtungsweisenden Rechtsentscheidungen sowie den jeweiligen Rechtsnormen der drei Länder. Obwohl diese drei Länder in Sprache und Kultur sehr ähnlich sind, ergeben sich erstaunliche Unterschiede auf diesem Rechtsgebiet.
De facto wird die Rechtsmaterie jedes einzelnen Landes anhand der jeweiligen Rechtsnormen erörtert und am Ende des Kapitels im Ländervergleich bewertet. Hierbei wird das Rechtsgebiet der Unterlassung und der Haftung mit eingeschlossen. Zudem wird die besondere Position der Verfahrenshelfer betrachtet sowie kurz der Werdenfelser Weg skizziert. Es wird dabei ausnahmslos auf die rechtliche Situation in österreichischen, deutschen und Schweizer Altenheimen eingegangen.
Schlussendlich zeigt sich, dass in der Schweiz das Phänomen der Fixierungen in Altenheimen am wenigsten von allen drei Ländern lückenlos normiert wurde und de facto das höchste Potenzial für inhumane Freiheitsbeschränkungen im deutschsprachigen Raum aufweist.