01.05.2022 | Politik & Management
Politik & Management
Erschienen in:
Pflegezeitschrift
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Ausgabe 6/2022
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Auszug
Das IGES Gutachten zur Ausweitung ambulanter Operationen kommt zu dem Schluß, dass 10-12% der vollstationären Eingriffe in deutschen Krankenhäusern im Jahr 2019 ambulant hätten durchgeführt werden können. Die Erweiterung des Katalogs für ambulante und stationsersetzende Leistungen (AOP Katalog) wurde 2019 mit dem MDK-Reformgesetz beschlossen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) wurden beauftragt, ein entsprechendes Gutachten erstellen zu lassen. Da der AOP-Katalog seit 2005 nur geringfügig überarbeitet wurde, während gleichzeitig der medizinisch-technische Fortschritt zusätzliche Möglichkeiten für ambulante Behandlungen schafft, war aus Sicht des Gesetzgebers eine Ausweitung des Katalogs möglich und geboten. Das Gutachtern beinhaltet Vorschläge für ambulatisierbare Leistungen, die bisher in der Regel stationär erbracht wurden. Hochgerechnet auf die GKV entspricht dies einem Potenzial von etwa 1,9 Millionen Fälle mit einer kurzen durchschnittlichen Verweildauer von ca. 2,5 Tagen und vergleichsweise geringen Fallkosten. …