01.10.2011 | Leitthema
Patientenverfügungen im Rettungsdienst (Teil 2)
Neue Perspektiven durch Advance Care Planning und die „Hausärztliche Anordnung für den Notfall“
Erschienen in: Notfall + Rettungsmedizin | Ausgabe 6/2011
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Eine Patientenverfügung (PV) ist nach dem sog. Patientenverfügungsgesetz vom 01.09.2009 unter bestimmten Bedingungen – auch für ärztliche und nichtärztliche Mitarbeiter des Rettungsdienstes – formal rechtlich bindend. Doch sind diese Bedingungen in Notfallsituationen derzeit nur selten erfüllt, sodass das Rettungspersonal auch bei Vorliegen einer PV meist in Unkenntnis des (mutmaßlichen) Patientenwillens entscheiden muss. Dies führt regelmäßig zu Unsicherheit und Konflikten und belastet alle Beteiligten erheblich. Verschiedene internationale und deutsche Modellprojekte haben gezeigt, dass regionale Initiativen zum Advance Care Planning in Verbindung mit ärztlich (mit)verantworteten Notfallbögen tief greifende Strukturveränderungen bewirken können, durch die Patientenverfügungen im Rettungsdienst regelmäßig große Relevanz erhalten. Grundlegend sind eine professionelle Gesprächsbegleitung zur Entwicklung der persönlichen PV und ein regionales System zur Beachtung solcherart entstandener PV. Dieses System muss alle an der Betreuung chronisch kranker, multimorbider und in ihrer Mobilität eingeschränkter Menschen beteiligten Berufsgruppen und Versorgungsebenen einbeziehen. Darauf aufbauend können Rettungsdienstmitarbeiter dem einer PV zugrunde liegenden Gesprächs- und Entscheidungsprozess vertrauen. Damit können sie guten Gewissens den präzisen Festlegungen eines regional eingeführten Notfallbogens wie der „Hausärztlichen Anordnung für den Notfall“ (HAnNo) folgen.
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