01.12.2005 | Schwerpunkt
Notarzt im Rettungsdiensteinsatz: Leichenschau oder „vorläufige Todesbescheinigung“?
Erschienen in: Notfall + Rettungsmedizin | Ausgabe 8/2005
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Die Gesetze und Verordnungen der Bundesländer zum Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen regeln die Verpflichtung des Arztes zur Leichenschau. In den meisten Bundesländern muss der Notarzt im Rettungsdiensteinsatz keine Leichenschau durchführen, sondern kann sich auf die Todesfeststellung und das Ausfüllen der so genannten „vorläufigen Todesbescheinigung“ beschränken. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick zu den bestehenden Regelungen der einzelnen Bundesländer.
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