01.12.2005 | Schwerpunkt
Palliativmedizinische Kompetenz im Rettungsdienst?
Der alleingelassene Notarzt
Erschienen in: Notfall + Rettungsmedizin | Ausgabe 8/2005
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Notfallmedizin als Symbol für den Kampf gegen den Tod und Palliativmedizin als Weg zur Verbesserung der Lebensqualität im unabwendbaren oder zugelassenen Sterben scheinen sich wechselseitig auszuschließen. Dennoch werden Notarztteams immer wieder mit Situationen konfrontiert, in denen das Therapieziel nicht mehr kurativ sein kann, sondern palliativ sein muss. Fallbeispiele zeigen, dass daraus nicht selten Entscheidungskonflikte erwachsen. Juristische Stellungnahmen lösen den Konflikt nicht, sondern verleiten den Notarzt eher dazu, in einer Weise invasiv tätig zu werden, wie es der Patient nicht immer gewollt hat und es ethisch nicht vertretbar ist. Wo Lebensbedrohung abgewendet werden kann oder die Prognose noch unklar ist, hat Notfallmedizin ihren Platz. Wo Leidensminderung und Sterbebegleitung angezeigt sind, muss Palliativmedizin auch im Rettungsdienst umgesetzt werden. Um die Differenzialindikation kompetent stellen zu können, braucht der Notarzt auch palliativmedizinische Kompetenz.
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