Die Auszubildenden verstehen die Bedeutung der Grundrechte und der Menschenrechte für sie persönlich und für ihr berufliches Handeln als OTA. Sie verstehen ihren Beruf im Kontext der Gesundheitsfachberufe und berücksichtigen berufsethische und eigene ethische Überzeugungen im Umgang mit Patienten.
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