Die Funktion des Leitenden Notarztes (LNA) ist in der Bundesrepublik mittlerweile flächendeckend etabliert. Durch eine spezielle Fachkunde ist der LNA befähigt, bei einem Großschadensereignis den Rettungsdiensteinsatz zu leiten. Solange der LNA noch nicht an der Notfallstelle eingetroffen ist, übernimmt der ersteintreffende Notarzt seine Pflichten. Der LNA muss sich zunächst durch die Sichtung der Patienten ein Urteil über die Lage verschaffen, um die weitere Versorgung zu organisieren oder auch weitere Rettungskräfte bzw. technische Hilfe nachzufordern. So koordiniert er die Planung der medizinischen Erstversorgung, insbesondere durch die Festlegung der Behandlungspriorität. Auch die Priorität und die Art des Transports sowie die Zuweisung zu geeigneten Krankenhäusern wird durch den LNA bestimmt. Bei der organisatorischen Lagebewältigung kann der LNA dabei durch den Organisatorischen Leiter der Rettungsdienstorganisation effektiv entlastet werden. Nach dem Einsatz ist die Nachbereitung jedes Großschadensfalles von Bedeutung, um Fehler zu erkennen oder zu eliminieren.