Vor dem Hintergrund einer wirksamen Pharmakotherapie und vielfältiger wohnortnaher Therapieangebote leben seelisch Kranke vermehrt in der eigenen Wohnung, in Wohngemeinschaften oder bei ihrer Familie. Dementsprechend erfordern psychiatrische Notfälle, die vor der Ära der Psychiatrie-Enquête von den Landes- und Bezirkskrankenhäusern aufgefangen wurden, heute nicht selten den Einsatz des Notarztes, der sich als Anästhesist, Internist oder Chirurg auf die einschlägigen Zustandsbilder oft unzureichend vorbereitet fühlt. In diesem Beitrag werden diejenigen psychiatrischen Syndrome dargestellt, die typischerweise zu Notarzteinsätzen Anlass geben, etwa akute Suizidalität, Selbstbeschädigungen und Intoxikationen, Angst-, Erregungs- und Verwirrtheitszustände, akute Psychosen und Katatonien. Es werden wichtige Grundsätze der prästationären psychiatrischen Notfallbehandlung erläutert und Besonderheiten des psychiatrischen Notfalls diskutiert, wie die Behandlung gegen den erklärten, aber unwirksamen Willen des Patienten und die rechtlichen Grundlagen einer Zwangseinweisung.