01.03.2013 | Editorial
Infektionsschutzgesetz ohne Rettungsdienst
Ein außergesetzlicher Notstand?
Erschienen in: Notfall + Rettungsmedizin | Ausgabe 2/2013
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Das im letzten Jahr novellierte Infektionsschutzgesetz setzte wesentliche, richtungweisende Impulse, um die Rechtsgrundlagen für die Hygiene im Gesundheitswesen zu verbessern. Unter anderem wurde der Geltungsbereich des Gesetzes von den Krankenhäusern auch auf die Einrichtungen für ambulantes Operieren, auf Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken ausgeweitet. Das war richtig! Es stellt sich in diesem Zusammenhang jedoch die Frage, warum der gesamte Rettungsdienst, zu Boden und zu Luft, als wesentliche akutmedizinische Dienstleistung nicht explizit in den Geltungsbereich des Gesetzes eingeschlossen wurde. …Anzeige