01.03.2013 | Editorial
Gesetz, Verordnung, Ausführungsverordnung, Richtlinie, Empfehlung, Vereinbarung, Leitlinie
Feine Unterschiede!
Erschienen in: Notfall + Rettungsmedizin | Ausgabe 2/2013
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Für die Notfallversorgung der Bevölkerung sind gestaffelte Hilfeleistungssysteme erforderlich. Nicht lebensbedrohliche Erkrankungen und Verletzungen werden durch Vertragsärzte und Notfallpraxen versorgt. Lebensbedrohliche Notfälle sind Aufgabe des Notarztes und klinischer Versorgungsstrukturen. Diese Versorgungsstrukturen müssen aufeinander abgestimmt werden [1]. Hierzu bedarf es bestimmter Voraussetzungen, zu denen neben Personal, Ausstattung des Rettungsmittels und Einsatzkonzept übergeordnete Vorgaben gehören. …Anzeige