Zusammenfassung
Die Beatmungspflichtigkeit eines Patienten ergibt sich durch die respiratorische Insuffizienz (Atemschwäche) und bedeutet, dass die Menschen die Fähigkeit verloren haben, selbstständig und zuverlässig zu atmen.
Sie unterscheidet sich durch das Versagen der Atempumpe, also dem ventilatorischen Versagen mit dem Leitsymptom Hyperkapnie und dem Versagen des pulmonalen Gasaustausches, von dem pulmonalen Versagen mit dem Leitsymptom Hypoxie.
Aus der respiratorischen Insuffizienz ergeben sich die Beatmungsindikationen. Das ventilatorische Versagen wird mit der Beatmung behandelt, das pulmonale mit einer O2-Therapie. Intensivpatienten weisen meistens beide Formen auf, sodass eine kombinierte Beatmungs- und O2-Therapie erfolgt.
Aus den Indikationen für die künstliche Beatmung lassen sich die Beatmungsziele formulieren: Diese soll die Ventilation und Oxygenierung sicherstellen und bei Bedarf eine Erholung der überlasteten Atemmuskulatur bewirken.