Zusammenfassung
Begutachtungen von Patienten mit psychischen Störungen stellen einen wesentlichen Teil der Tätigkeit im Fachgebiet der Psychiatrie und Psychotherapie dar. Dabei sind die Rahmenbedingungen für einzelne Beteiligte gelegentlich nicht ganz klar oder nicht einfach nachvollziehbar: zu verschieden sind die Herangehensweisen von Ärzten bei der Beschreibung und Klassifikation einer psychischen Störung einerseits und der Umgang mit Rechtsfragen durch Juristen andererseits. Dabei sind die Erwartungen an eine solche Begutachtung oftmals heterogen.
Die Kunst einer qualifizierten, wissenschaftlich begründeten psychiatrischen Begutachtung liegt gerade in diesem Brückenschlag: von einer persönlichen Exploration und Untersuchung einer Person ausgehend soll ein psychischer Befund erhoben, ggf. eine psychische Störung diagnostiziert, und vor diesem Hintergrund eine spezielle Frage beantwortet werden.