Zusammenfassung
Breiten Raum in der forensisch-psychiatrischen Gutachtenpraxis nimmt die Einschätzung der Schuldfähigkeit im Strafrecht ein. Dabei werden mit medizinisch-psychologischen Methoden Informationen gesammelt (Exploration und ärztliche Untersuchung, Zusatzuntersuchungen wie testpsychologische und apparative Verfahren, Aktenlage hinsichtlich der Krankengeschichte und des tatzeitlichen Verhaltens und Erlebens), gegebenenfalls zu einer Diagnose für den Tatzeitpunkt zusammengefasst, und es werden die Auswirkungen auf die Schuldfähigkeit im Rechtssinne diskutiert.