Bereits im Jahre 1908 hat sich der Leipziger praktische Arzt Dr. Paul Streffer auf dem Internationalen Kongress für das Rettungswesen in Frankfurt/Main für die ärztliche Hilfeleistung am Unglücksort sowie die ärztliche Leitung des Krankentransports ausgesprochen. Durch den 2. Weltkrieg verzögerte sich jedoch die Entwicklung der zivilen Notfallmedizin. Danach kümmerten sich die praktischen Ärzte im geteilten Deutschland um eine Notfallversorgung vor Ort und den Transport ins Krankenhaus. In der DDR wurde das bisher praktizierte System 1953 durch eine Anordnung weitgehend fortgeschrieben. Von 1967 an etablierte sich das System der Dringlichen Medizinischen Hilfe nach Anweisung des Gesundheitsministeriums der DDR. Eine notfallmedizinische Versorgung durch ein Notarztsystem wurde zunächst in Ballungsgebieten, später auch in der Fläche organisiert. Die Dispositionen übernahmen die Leitstellen des DRK. Entsprechend der 15. Konferenz der Gesundheitsminister der RGW-Staaten wurden 1974 in Budapest der „medizinische Notfall“ allgemeinverbindlich definiert und entsprechende Strukturen für jegliches medizinisches Hilfeersuchen vom dringenden Hausbesuch bis zum lebensbedrohlichen Notfall geschaffen. Die Struktur der Schnellen Medizinischen Hilfe mit ihren Elementen Leitstelle, Gruppe der Dringlichen Medizinischen Hilfe, Gruppe des Dringlichen Hausbesuchsdienstes, Gruppe des Dringlichen Kinderärztlichen Hausbesuchsdienstes und dem Krankentransport des DRK wurde in den 1970er Jahren zügig umgesetzt. Neben der einheitlichen Notrufnummer 115 gab es eine einheitliche medizinische Ausstattung der Fahrzeuge und eine einheitliche medizinische Dokumentation. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands sind diese Strukturen nur punktuell ins gesamtdeutsche Konzept eingeflossen.