01.02.2013 | Medizinrecht
Fotos und Videoaufnahmen im Rettungsdienst – Die Zweite
Erschienen in: Notfall + Rettungsmedizin | Ausgabe 1/2013
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Hintergrund
In einem Beitrag für Notfall + Rettungsmedizin 2010 hat sich der Autor bereits mit der Problematik befasst und seinerzeit auf seinen Beitrag lebhafte – nicht immer ganz sachliche – Resonanz erfahren.
Problematik
Nun hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Fall, der auf einem ähnlich öffentlichen Sektor wie dem Rettungsdienst spielte, nämlich der Polizeiarbeit, allgemein gültige Aussagen getroffen. Ob diese auch für den Rettungsdienst gelten können und wenn ja, in welchem Umfang, soll im folgenden Beitrag untersucht werden.
Schlussfolgerung
Alle genannten Teilnehmer an einem Notfalleinsatz müssen kein besonderes berechtigtes Interesse geltend machen, um die Veröffentlichung und Verwendung der Aufnahmen zu rechtfertigen. Der Fertiger und Verwender hat zunächst die Einwilligung des Abgelichteten einzuholen. Darin unterscheidet sich der Fall, den das BVerwG entschieden hat, von anderen.
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