Zusammenfassung
Hinsichtlich Fahrtüchtigkeit und Fahreignung kommt eine medizinische und/oder psychologische Begutachtung bei zwei unterschiedlichen Fragestellungen in Betracht. Einerseits kann sich das Gutachten auf die Feststellung der Fahrtüchtigkeit als konkret situationsbezogene Fahreignung bei einer bereits vorgenommenen Fahrt richten, was bei den Straßenverkehrsdelikten und der Sanktion des Fahrverbots relevant wird. Daneben kann das Gutachten die Beurteilung der Fahreignung für künftige Fahrten zum Gegenstand haben, was die Nichterteilung bzw. Entziehung der Fahrerlaubnis nach den einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches (StGB), des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) betrifft.