04.01.2022 | Konzepte - Stellungnahmen - Perspektiven
Einsatzführung bei suizidalen Personen
Erschienen in: Notfall + Rettungsmedizin | Ausgabe 1/2023
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Unterbringungen nach den Psychisch-Kranken-Gesetzen der Länder (PsychKG) stellen oftmals vermeidbare Eingriffe in die Rechte suizidaler Personen dar. Ein solcher Eingriff ist nur dann gestattet, wenn die suizidale Person eine durch Krankheit oder Behinderung ausgelöste, gegenwärtige und erhebliche Gefahr für sich oder andere darstellt die anderweitig nicht abgewehrt werden kann. Jedes dieser Kriterien muss auch unter den Bedingungen der Präklinik kritisch geprüft werden. Eine Betrachtung der PsychKG-Kriterien aus psychologischer Perspektive zeigt, dass nur sehr ausgeprägte suizidale Krisen den rechtlichen Vorgaben zur Unterbringung entsprechen. Eine Einsatzstrategie, die eine Bewältigung der suizidalen Krise anstrebt, kann sowohl die PsychKG-Kriterien angemessen prüfen als auch Alternativen zur Unterbringung aufzeigen.
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