Ende 2008 endet für alle Krankenhäuser die Bezahlung der stationären Leistungen nach zuvor ausgehandelten Budgets. Mit Ende der Konvergenzphase tritt 2009 die neue Vergütung nach Fallpauschalen in Kraft (GDRG), die erhebliche Auswirkungen auf die Krankenhauslandschaft haben wird. Marktwirtschaftliche Gesichtspunkte werden einen dominierenden Einfluss auf die Neuausrichtung der Krankenhäuser ausüben, fachübergreifende Abläufe und Strukturen werden allein schon aus wirtschaftlichen Gründen die bisherigen Abteilungsgrenzen verwischen. Für die Erstversorgung von Notfallpatienten entstehen zurzeit an vielen Kliniken zentrale interdisziplinäre Notaufnahmen, die verhindern sollen, dass Notfallpatienten nach der Erstbehandlung erst über Umwege in die richtige Fachabteilung übernommen werden. Für die Notfallmedizin ergibt sich mit der Einrichtung dieser Zentralen Notaufnahmen die Chance, die außer- und innerklinische Notfallversorgung organisatorisch, personell und fachlich zu verbinden und sich damit als klinisches Fach zu etablieren. Notarzt und Rettungssanitäter werden dabei Mitarbeiter der Zentralen Notaufnahme, der ärztliche Leiter gleichzeitig Leiter des Notarztstandorts. Therapiekonzepte und Behandlungsstrategien der innerklinischen Akutversorgung würden nahtlos in die außerklinische Erstversorgung übernommen, die Schnittstellenproblematik würde weitgehend entfallen und der Rettungsdienst hätte nur eine Anlaufstelle für Notfälle. Ob dabei die Notfallmedizin weiter als interdisziplinäres Konzept organisiert und geführt wird oder sich zu einem eigenen Fachgebiet entwickelt, bleibt der zukünftigen Entwicklung vorbehalten.