Rechtliche Unsicherheiten für Einsatzfahrer des Rettungsdienstes lassen sich vermeiden, wenn die grundlegenden Regelungen erfasst werden. Insbesondere die Differenzierung von Sonder- und Wegerechten ist unerlässlich. Zwar ist beiden gemeinsam, dass höchste Eile geboten sein muss, um Menschenleben zu retten. Das durch Blaulicht und Einsatzhorn angezeigte Wegerecht ist aber kein Rechtfertigungsgrund für Verkehrsverstöße, sondern lediglich eine Aufforderung an andere Verkehrsteilnehmer. Sonderrechte bedürfen hingegen keiner Kenntlichmachung und sind Rechtfertigungsgrund für Verkehrsverstöße. Sie erlauben aber keine Gefährdung oder Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer. Die Beachtung dieser Grundsätze kann eine rechtliche Fehleinschätzung ebenso wie eine starre Anwendung unflexibler Verhaltensmaßstäbe verhindern.