01.04.2013 | Beiträge zum Themenschwerpunkt
Die Versorgungssituation kognitiv eingeschränkter Patienten im Krankenhaus
Erschienen in: Zeitschrift für Gerontologie und Geriatrie | Ausgabe 3/2013
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Hintergrund
Die Zahl an Patienten mit kognitiven Einschränkungen wird in den kommenden Jahren allein durch den demographischen Wandel deutlich zunehmen. Unweigerlich wird damit auch die Zahl stationärer Behandlungen aus dieser Patientengruppe in allen medizinischen Fachbereichen ansteigen. Ziel der vorliegenden Umfrage war es, einen Anhaltspunkt zu finden, wie die Krankenhäuser auf die ansteigende Zahl kognitiv eingeschränkter Patienten pflegerisch und therapeutisch vorbereitet sind. Es wurden Daten dazu erhoben, welche Probleme in der Versorgung besondere Bedeutung haben und in zukünftigen Überlegungen eine zentrale Rolle spielen sollten.
Methodik
Bundesweit wurden 500 Fragebögen an Krankenhauspflegedienstleitungen bzw. -pflegedirektoren gesendet. Gefragt wurde nach Krankenhausgröße, Fachabteilungen, gezielten Einweisungen kognitiv eingeschränkter Patienten, besonders problematischen Verhaltenssituationen dieser Patienten und Maßnahmen, die ergriffen werden. Die Befragung erfolgte im Multiple-Choice-Verfahren.
Ergebnisse
Die Rücklaufquote betrug 26 %. Mit zunehmender Krankenhausgröße stehen auch Fachabteilungen für Demenz (Geriatrie, Neurologie, Psychiatrie oder Gerontopsychiatrie) zur Verfügung. Die Versorgung kognitiv eingeschränkter Patienten fand anhängig von Krankenhausgröße in spezialisierten Fachbereichen statt. Verhaltensauffälligkeiten haben in allen befragten Einrichtungen eine hohe Bedeutung. Vielfältige Maßnahmen zur Problemlösung werden durchgeführt. Der Anteil von Medikamentenverabreichungen, aber auch Fixierungsmaßnahmen lag bei den Häusern mit „Demenzfach“ höher als bei Häusern ohne dieses.
Schlussfolgerung
Die Zahl kognitiv eingeschränkter Patienten, die in Krankenhäusern versorgt werden, ist deutlich höher als allgemein angenommen. Die angegebenen Probleme sind nur schwer zu lösen. Konzepte, besonders für Einrichtungen ohne „Demenzfach“ sind unbedingt erforderlich und sollten weiter validiert werden.
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