Im Rahmen der Novellierung des Rettungsassistentengesetzes steht die Einführung der Regelkompetenz immer wieder zur Diskussion. Hierbei sind aber verfassungsrechtliche Probleme zu bedenken, da die Regelkompetenz die Berufsausübung betrifft, deren Regelung jedoch den Ländern vorbehalten ist. Dementsprechend hätte der Bund in diesem Fall keine Gesetzgebungskompetenz. Auch mit dem Hinweis auf die öffentliche Fürsorge ist ein solcher Eingriff in die Länderbefugnisse nicht zu begründen. Die Bundesländer haben die Möglichkeit, die Regelkompetenz in Berufsordnungen für Rettungsassistenten zu verankern. Bislang besteht bei den Ländern jedoch große Zurückhaltung, solche Berufsordnungen einzuführen, da hier die Annahme vorherrscht, dass das Heilpraktikergesetz die Ausübung von Maßnahmen der Regelkompetenz verbiete. Somit sollten die Berufsverbände bestrebt sein, auf Bundesebene zu klären, ob das Heilpraktikergesetz auf Rettungsassistenten anzuwenden ist, und auf Landesebene Berufsordnungen einzufordern.