Körperliche Misshandlung von Kindern hat vielfältige Erscheinungsformen. Je nach Art der Gewalteinwirkung resultieren auf der Körperoberfläche des Kindes z. T. spezifische Verletzungsmuster, deren Morphologie und Lokalisation dann hinsichtlich der diagnostischen Einordnung als Kindesmisshandlung forensische Relevanz zukommt.
Typische Befundmuster sind z. B. Doppelstriemen als Folge von Schlägen mit länglichen, stockähnlichen Schlagwerkzeugen. Neben rundlich oder einseitig hufeisenförmig imponierenden Bissverletzungen sind unterschiedlich alte Verletzungen, gruppierte Verletzungen (drei oder mehr Einzelverletzungen in derselben Körperregion) und thermische Verletzungen typische Misshandlungsfolgen. Verbrühungen imponieren dabei meist in symmetrischer Ausprägung und Lokalisation mit scharfer Begrenzung der Verbrühung im Randbereich – im Gegensatz zu unfallbedingten Verbrühungsverletzungen mit spitz zulaufenden Ausläufern. Petechien sind das wichtigste Erstickungszeichen und damit Hinweis auf eine vorausgegangene lebensbedrohliche Strangulation. Ulnarseitig an den Unterarmen und auf den Handrücken lokalisierte Verletzungen entsprechen typischen Abwehrverletzungen. Die Farbe eines Hämatoms kann ggf. zur näheren Eingrenzung des Tatzeitpunkts beitragen. Das Fehlen einer schlüssigen und nachvollziehbaren Erklärung für ein unfallbedingtes Entstehen von Verletzungen ist hochgradig verdächtig auf eine Misshandlung. Auch das verzögerte Aufsuchen eines Arztes bzw. eine lange Latenzzeit bis zum Hinzurufen eines Notarztes bei schwerwiegenden Verletzungen eines Kindes ist hochgradig suspekt. Dies gilt auch für wechselnde Versionen zum angegebenen Unfallhergang. Die Befunddokumentation ist für eine spätere Überprüfung der Diagnose, auch unter dem Aspekt neuer Anknüpfungstatsachen und Ermittlungsergebnisse in einem ggf. nachfolgenden Strafverfahren, von erheblicher Relevanz.