Zusammenfassung
Zunächst wird das Verhältnis von Diagnostik und Psychotherapie aus rechtlicher Perspektive basierend auf der österreichischen Rechtsordnung beleuchtet, wobei insbesondere das Psychotherapiegesetz, das Psychologengesetz 2013 und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz von Bedeutung sind.
Die Anwendung und Umsetzung von Diagnostik in der Psychotherapie ist durch Psychotherapeuten im Kontext des Arbeitens nach bestem Wissen und Gewissen und vor dem Hintergrund kultureller und gesellschaftlicher Normen sowie ökonomischer Bedingungen zu bewerkstelligen.
An der Schnittstelle von Recht und Ethik ist die Diagnostik-Leitlinie des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (ehemals Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz) – erstellt auf Grundlage eines Gutachtens des Psychotherapiebeirates – zu erwähnen.
Abschließend wird ein Ausblick zur möglichen Stellung der psychotherapeutischen Diagnostik in einem neuen Psychotherapiegesetz gegeben.