Das Medizinproduktegesetz (MPG) basiert auf EU-Richtlinien und soll für einen hohen technischen Standard der Medizinprodukte sorgen. Dies dient dem Schutz sowohl des Anwenders als auch des Patienten. So dürfen nur Medizinprodukte errichtet, betrieben und angewendet werden, die den Rechtsverordnungen des MPG genügen. Zusätzlich muss ein Konformitätsbewertungsverfahren sicherstellen, dass das Medizinprodukt dem Gesundheitsschutz und der Sicherheit der Benutzer und Verbraucher gemäß den Anforderungen der Richtlinie gerecht wird. Daraufhin erhalten Medizinprodukte ein CE-Kennzeichen, ohne das sie in der Bundesrepublik Deutschland nicht in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden dürfen. Die Medizinproduktebetreiberverordnung umfasst die Vorschriften, die sowohl beim Errichten als auch bei Betrieb, Instandhaltung und Anwendung von Medizinprodukten zu beachten sind. Hier ist auch die Meldung von relevanten Vorkommnissen beschrieben. Der vorliegende Beitrag stellt die Folgen und Verpflichtungen dar, die sich im Notarzt- und Rettungsdienst aus MPG und Betreiberverordnung ergeben.