Die Haftungslage bei notfallmedizinischen Rettungsfällen an Bord eines Flugzeuges ist für einen deutschen Arzt unsicher. Bei innerdeutschen und -europäischen Flügen besteht im Falle einer unterlassenen Hilfeleistung die Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung. Nach der derzeitigen deutschen Rechtslage gilt für den sich zufällig an Bord befindlichen ärztlichen Nothelfer jedoch ein geminderter Haftungsmaßstab. Die Gefahr hoher Schadensersatzansprüche, welche in der Regel von der deutschen Berufshaftpflichtversicherung nicht abgedeckt werden, wird in den USA durch den „Aviation Medical Assistance Act“ zumindest entschärft. Eine Strafbarkeit wegen unterlassener Hilfeleistung gibt es in den USA, Kanada und Großbritannien nur, soweit der Passagier bereits Patient des jeweiligen Arztes ist.