Wiederbelebungsversuche können neben der Verlängerung des Lebens auch zu einer Verlängerung des Leidens und des Sterbeprozesses führen. Auf Seiten des Notarztes besteht die Verpflichtung zur Hilfeleistung und Fürsorge. Er steht unter Handlungs- und Entscheidungsdruck und muss erkennen, ob seine Bemühungen geeignet sind, Hilfe zu leisten und Schaden vom Patienten abzuwenden. Auf der anderen Seite steht das Anrecht des Patienten auf die rettungsdienstliche Leistung, aber auch sein Wille, der z. B. in Form einer Patientenverfügung festgehalten wurde. Dieser Wille des Patienten ist dem Notarzt meist nicht bekannt. Dass sich Ärzte ganz unterschiedlich für eine Therapiebegrenzung entscheiden, zeigt das Ergebnis einer Umfrage.
Daher ist die Forderung nach palliativmedizinischer Kompetenz im Rettungsdienst zu stellen, die durch entsprechende zusätzliche Schulungen zu erlernen ist. Der Notarzt muss sich damit auseinandersetzen, wann die Indikation für Reanimation, Beatmung oder Klinikeinweisung nicht mehr gegeben ist. Das eigene Handeln sollte kritisch hinterfragt, Grenzen akzeptiert und ethische Prinzipien und Wertvorstellungen entwickelt werden.
Auch für neue Tätigkeitsfelder durch die zunehmende Anzahl psychiatrisch-psychosozialer Notfälle oder vermehrt alte, multimorbide Patienten sind spezielle Kenntnisse erforderlich.