Zusammenfassung
Der Erstkontakt mit dem medizinischen Versorgungssystem erfolgt meist über niedergelassene Ärzte. Sie koordinieren rund zwei Drittel der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die vertragsärztliche Versorgung unterliegt der kollektivvertraglichen Steuerung auf zwei Ebenen: Der Gemeinsame Bundesausschuss bestimmt den leistungsrechtlichen Rahmen, Richtlinien der Bedarfsplanung und Vorgaben der Qualitätssicherung. Gebührenordnung und Maßstäbe zur Weiterentwicklung der Vergütung gibt der Bewertungsausschuss vor. In diesem Rahmen schließen die 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) mit den Verbänden der Krankenkassen Gesamtverträge, in denen Art und Umfang der notwendigen Versorgung und die dafür zu entrichtende Gesamtvergütung konkret vereinbart werden. Die KVen übernehmen die Honorarverteilung an die Vertragsärzte und die Sicherstellung der Versorgung. Damit folgt das Kollektivvertragssystem dem Solidarprinzip, nach dem jeder Versicherte unabhängig von finanzieller Leistungsfähigkeit, Krankenkassenmitgliedschaft oder Wohnort gleichen Zugang zu notwendiger medizinischer Versorgung haben soll. Der Beitrag beleuchtet die Strukturkonstanten des Kollektivvertragssystems sowie Funktionen und Herausforderungen, die sich in der Vergütung, der Bedarfsplanung und Sicherstellung sowie der Leistungssteuerung ergeben.