Medizinischen Stellungnahmen, Leitlinien und Richtlinien kommen keine unmittelbare Rechtsverbindlichkeit zu, da sie von Fachorganisationen erlassen werden, denen legislative Befugnisse fehlen. Aktuelle, auf den Einzelfall passende Stellungnahmen anerkannter Fachorganisationen können jedoch den Facharztstandard einer bestimmten Disziplin wiedergeben und so die Sorgfaltspflichten definieren, die an die Durchführung einer bestimmten medizinischen Maßnahme zu stellen sind. Die Stellungnahme der Bundesärztekammer zur Notkompetenz von Rettungsdienstpersonal und die ergänzende Äußerung des Ausschusses „Notfall-, Katastrophenmedizin und Sanitätswesen“ definiert indes keinen Facharztstandard. Vielmehr zeigt sie verhältnismäßig risikoarme ärztliche Maßnahmen auf, bei deren sachgerechter Durchführung der geschulte Rettungsassistent in einer Notkompetenzsituation grundsätzlich sorgfaltsgemäß und damit rechtmäßig handelt.