Zusammenfassung
Rehabilitative Versorgungsleistungen sind vor allem im Kontext von chronischer Krankheit und Behinderung bedeutsam. Ziel ist es, Betroffenen die Möglichkeit zur gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu geben. Maßgeblich für das Verständnis von Behinderung und somit auch für das Verständnis von Rehabilitation sind sowohl die ICF als auch die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Mit Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes befindet sich das Rehabilitationssystem in Deutschland derzeit in seinem größten Umbruch seit der Einführung des Sozialgesetzbuchs Nummer Neun (SGB IX) im Jahr 2001. Zu den wichtigsten rehabilitativen Versorgungsleistungen gehören die medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation. Sie werden in interprofessionellen Teams durchgeführt und basieren auf einer umfassenden problemorientierten Diagnostik. Nachsorgende Leistungen dienen der Sicherung positiver Effekte von Rehabilitation. Umfassende Qualitätssicherungsprogramme tragen darüber hinaus zur Entwicklung hoher wissenschaftlicher Rehabilitationsstandards bei. Vor dem Hintergrund der Bevölkerungsalterung und des Anstiegs chronischer Erkrankungen ist ein zunehmender Bedarf an rehabilitativen Leistungen zu erwarten.