01.09.2017 | PflegeAlltag
Das Arbeitszeitgesetz zu Ruhepausen
Verschnaufpausen sind unverzichtbar
Erschienen in: Heilberufe | Ausgabe 9/2017
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Arbeitnehmer haben ein gesetzlich verbrieftes Recht auf Pausen. Missachtet der Arbeitgeber das, hat das für ihn schwerwiegende Folgen. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat im April 2016 einen Klinikbetreiber verurteilt: Wegen nicht gewährter Pausen musste dieser eine Geldbuße in Höhe von 88.000 Euro zahlen. Aber auch Arbeitnehmer müssen sich an die gesetzlichen Vorgaben halten.
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