Das Schütteltrauma betrifft in der Regel Säuglinge im 1. Lebenshalbjahr und hat eine schlechte Prognose, da die überlebenden Kinder im Allgemeinen unter lebenslangen Behinderungen leiden. Da es sich um ein spurenarmes Delikt handelt, wird im Rettungseinsatz oft primär von einem Krampfanfall, einer Meningitis oder einer Vergiftung ausgegangen.
Die Diagnose des Schütteltraumas wird anhand der typischen Befunde Subduralblutungen, Hirnschädigungen und Einblutungen in die Netzhäute gestellt. Daher werden diese auch oft als Schütteltrauma-Trias bezeichnet.
Im vorgestellten Fall rief ein Vater die Rettungskräfte. Die Notärztin konnte jedoch nur noch den Tod des Kindes sowie Hautunterblutungen feststellen und informierte die Polizei. Im Rahmen der rechtsmedizinischen Sektion wurde anhand der festgestellten Subduralblutungen, Brückenveneneinrissen, Netzhautblutungen, Einblutungen in die Sehnervenscheiden beidseits und Hämosiderinablagerungen die Diagnose eines mehrzeitigen Schütteltraumas gestellt. Der Vater räumte ein mehrzeitiges Schütteln des Kindes im Rahmen der Gerichtsverhandlung ein, während die Mutter angab, von den Taten gewusst zu haben. Beide Eltern wurden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.