01.12.2005 | Schwerpunkt
Todesfeststellung und ärztliche Leichenschau im Notarztdienst
Erschienen in: Notfall + Rettungsmedizin | Ausgabe 8/2005
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Die ärztliche Leichenschau ist durch die Bestattungsgesetze der Länder der Bundesrepublik Deutschland geregelt. Wesentliche rechtliche Aspekte bezüglich der Berechtigung und Verpflichtung zur Leichenschau, zu Auskunfts- und Betretungsrecht sowie rechtlichen Vorgaben zur Durchführung der Leichenschau werden in dem vorliegenden Beitrag kursorisch erläutert. Ferner wird auf die Todesfeststellung, die rechtliche und medizinische Unterscheidung zwischen natürlichem und nicht natürlichem Tod sowie die entsprechenden Konsequenzen für das ärztliche Handeln eingegangen.
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